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Umsetzung und Dokumentation ist Pflicht
42. Bundes-Immisionsschutzverordnung
Wir prüfen und dokumentieren nach 42. BImSchV Kühlkreisläufe unser Kunden und helfen Ihnen Ihren gesetzlichen Pflichten nachzukommen.
Die Verordnung über Verdunstungskühlanlagen, Kühltürme und Nassabscheider ist eine Rechtsverordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz. Sie regelt den Betrieb von Kühlanlagen, Kühltürmen und Nassabscheidern, die Wasser verwenden und dieses in Kontakt mit der Umgebungsluft bringen.
Seit dem 19. August 2017 ist die 42. Bundes-Immisionsschutzverordnung in Kraft getreten. Im Vorlauf zu dieser Verordnung existierten seit Januar 2015 bzw. Juli 2014 bereits die
- VDI-Richtlinie 2047-Blatt 2 „Rückkühlwerke; Sicherstellung des hygienegerechten Betriebs von Verdunstungskühlanlagen (VDI-Kühlturmregeln)
- VDI-Richtlinie VDI 3679 Blatt 1 „Nassabscheider – Grundlagen, Abgasreinigung von partikelförmigen Stoffen
Alle wichtigen Informationen für Sie zum Download
Beschreibung | Download |
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Bundes-Immissionsschutzverordnung (BlmSchV) | |
Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS 611) | |
Tätigkeiten mit Kühlschmierstoffen (BGR/GUV-R 143) | |
Allgemeine Präventionsleitlinie Hautschutz (DGUV Information 212-017) | |
Verwendung von Biociden in Kühlschmierstoffen |
Kundenstimme - Beratung
"Wir haben viele Interessante Verbesserungsvorschläge bekommen und mit Hilfe der Firma Leonhardt und deren Kooperationspartnern umgesetzt."
Kundenstimme - Schmierstoffe & Entsorgung
"Für unsere Produktion waren wir auf der Suche nach einem kompetenten Partner im Bereich der Kühlschmierstoffe und deren Entsorgung. Mit Leonhardt haben wir einen Partner gefunden, der unsere Anforderungen flexibel, termingerecht undqualitativ hochwertig erfüllt."
Kundenstimme - Schulung
Kundenstimme -Service
Das sagen unsere Kunden
Es ist für uns jedes Mal wieder ein ganz wertvoller Moment, wenn wir eine Beurteilung unserer Kunden erhalten. Gern nehmen wir konstruktive Verbesserungsvorschläge entgegen. Aber wir freuen uns auch über positive Bewertungen, dann fühlen wir uns in unserer Arbeit bestätigt.